Sturz mit Inlineskates bei Firmenlauf: Arbeitnehmer ist nicht unfallversichert

Apr. 4, 2023 | Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer steht nicht als Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er bei einem sog. Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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