Streitwertfestsetzung bei Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Nov. 25, 2022 | Arbeitsrecht

Bei einem Antrag, Auskunft gem. Art. 15 Abs. 1 DSGVO betreffend gespeicherte personenbezogene Daten zu erteilen, handelt es sich um eine nicht vermögensrechtliche Streitigkeit. Ohne ergänzenden Vortrag hinsichtlich der Bedeutung oder des Umfangs der Sache ist eine Festsetzung nach § 33 RVG oder eine Festsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG auf 500 € jeweils nicht zu beanstanden.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Streitwertfestsetzung bei Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB