Prozessgericht bleibt trotz Übertragung auf Güterichter das den Prozess leitende Gericht

Feb. 3, 2026 | Arbeitsrecht

Nach § 54 Abs. 6 Satz 1 ArbGG kann der Vorsitzende die Parteien für die Güteverhandlung sowie deren Fortsetzung vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Auch bei der Übertragung auf den Güterichter bleibt das Prozessgericht das den ganzen Prozess leitende und erkennende Gericht.

Ähnliche Beiträge

10-Punkte-Plan für zusätzlichen Wohnraum

(23.04.2026) Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird sich in absehbarer Zeit weiter verschärfen. Experten rechnen damit, dass die Zahl neu gebauter Wohnungen im Jahr 2026 auf unter 200.000 sinkt. Um gegenzusteuern, hat das Deutsche Institut für vorbeugenden...

VPB: Bestandsaufnahme Haus (4/6) – Keller

(23.04.2026) Niedrige Raumtemperatur und hohe Luftfeuchtigkeit: Keller sind anfällig für Schimmel. Ein Grund, dort genau zu gucken - am besten mit Experten.

9 AZR 176/24

Inflationsausgleichsprämie - Vorruhestand