Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam

Nov. 8, 2022 | Arbeitsrecht

Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.8.2020 sind grundsätzlich wirksam. Sie sind wegen der Stilllegung des Flugbetriebs sozial gerechtfertigt und die Anforderungen an das nach § 17 Abs. 2 KSchG mit der Personalvertretung durchzuführende Konsultationsverfahren wurden erfüllt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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