Motorradhelm bricht beim Aufprall – Haftet Helmhersteller für Unfallverletzungen

Sep. 1, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Der Kläger kam mit seinem Moped von der Fahrbahn ab und prallte mit dem Kopf gegen eine Straßenlaterne. Dabei ging der Helm zu Bruch und er verletzte sich schwer. Der Helm sei mangelhaft gewesen, so der Kläger, da dieser nicht brechen dürfe.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Motorradhelm bricht beim Aufprall – Haftet Helmhersteller für Unfallverletzungen

Ähnliche Beiträge

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt....