Motorradhelm bricht beim Aufprall – Haftet Helmhersteller für Unfallverletzungen

Sep. 1, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Der Kläger kam mit seinem Moped von der Fahrbahn ab und prallte mit dem Kopf gegen eine Straßenlaterne. Dabei ging der Helm zu Bruch und er verletzte sich schwer. Der Helm sei mangelhaft gewesen, so der Kläger, da dieser nicht brechen dürfe.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Motorradhelm bricht beim Aufprall – Haftet Helmhersteller für Unfallverletzungen

Ähnliche Beiträge

Balkone und Terrassen: Was ist erlaubt und was zu berücksichtigen?

(16.04.2026) Mieterinnen und Mieter können ihren Balkon oder ihre Terrasse nutzen, wie sie wollen. Sie haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. "Der Balkon ist für viele Mieterinnen und Mieter ein wichtiges Stück Lebensqualität - seine...

7 ABR 36/24

Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer