Generalanwalt Emiliou hat sich in seinen vorliegenden Schlussanträgen mit der Frage befasst, ob tarifvertragliche Bestimmungen, wonach Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte dieselbe „Grenze“ von Flugdienststunden erreichen müssen, um Anspruch auf einen erhöhten Vergütungssatz zu haben, eine Ungleichbehandlung dieser beiden Kategorien von Arbeitnehmern bewirken.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Lufthansa CityLine: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?
