Laien auf der Profi-Strecke: Der Nürburgring ist so legendär, dass ihn auch Touristen gern mit ihrem eigenen Auto befahren. Kommt es dann zum Unfall, ist eine erhöhte Betriebsgefahr der Fahrzeuge anzunehmen, so das LG.
4 AZR 101/25
Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG
