Künstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2024 stabil bei 5,0 %

Juli 17, 2023 | Arbeitsrecht

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 % betragen. Zur Künstler­sozialabgabe-Verordnung 2024 (KSA-VO 2024) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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