Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats stellt grobe Pflichtverletzung dar

Okt. 28, 2022 | Arbeitsrecht

Es kann eine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers nach § 23 Absatz 3 BetrVG darstellen, wenn er Kündigungen ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Absatz 1 BetrVG ausspricht. Unerheblich ist, dass nach dem Vortrag des Arbeitgebers zum fraglichen Zeitpunkt die Personalabteilung von vielen Vorgesetztenwechseln geprägt gewesen sei und noch keine „eingeschwungene Praxis“ beim Ausspruch von Kündigungen bestanden habe.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats stellt grobe Pflichtverletzung dar

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB