Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH – Zurückweisung nach § 174 BGB

Sep. 9, 2026 | Arbeitsrecht

Die unverzüglich i.S.d. § 174 Satz 1 BGB erklärte Zurückweisung einer von nicht nach außen legitimierten Aufsichtsratsmitgliedern unterzeichneten Kündigung ist wirksam. Weder ein Inkenntnissetzen nach § 174 Satz 2 BGB analog noch § 242 BGB schließen das Zurückweisungsrecht aus, und eine elektronisch übermittelte Kündigung wahrt das Schriftformgebot des § 623 BGB nicht.

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