Kollusives Zusammenwirken zwischen Mieter und Vermieter-Vertreter zum Nachteil des Vermieters

Apr. 7, 2025 | Mietrecht

(07.04.2025) Der BGH hat sich mit heute veröffentlichtem Urteil vom 26.03.2025 mit dem kollusiven Zusammenwirken i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB zwischen dem Vertreter des Vermieters (hier: dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und dem Mieter bei Abschluss eines Wohnraummietvertrags zum Nachteil des Vermieters sowie zur unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) durch den Mieter bei von ihm erkanntem oder sich ihm aufdrängenden Missbrauch der Vertretungsmacht beschäftigt.

Quelle: IBR News
Link: Kollusives Zusammenwirken zwischen Mieter und Vermieter-Vertreter zum Nachteil des Vermieters

Ähnliche Beiträge

3 AZR 84/25

Hinterbliebenenversorgung - Versorgungsausgleich

AGG-Klage einer nicht-binären Person wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen

Ein Entschädigungsanspruch nach dem AGG wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung setzt eine ernsthafte Bewerbung (hier: einer nicht-binären Person) voraus. Fehlt es hieran, weil die Bewerbung ausschließlich der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen dient, ist...