AGG-Klage einer nicht-binären Person wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen

Mai 30, 2026 | Arbeitsrecht

Ein Entschädigungsanspruch nach dem AGG wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung setzt eine ernsthafte Bewerbung (hier: einer nicht-binären Person) voraus. Fehlt es hieran, weil die Bewerbung ausschließlich der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen dient, ist der Anspruch wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen.

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