Zwei Mitarbeiter eines großen niedersächsischen Autobauers, die dort als Mitglieder des Oberen Managementkreises beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter Verstöße des Herstellers gegen das HinSchG.
3 AZR 84/25
Hinterbliebenenversorgung - Versorgungsausgleich
