Keine Rückforderung von Corona-Soforthilfen

Sep. 28, 2022 | Arbeitsrecht

Das VG Gelsenkirchen hat in zwei Verfahren eines selbstständigen Veranstaltungstechnikers und einer Rechtsanwaltssozietät den Klägern Recht gegeben, die sich gegen Rückforderungen erhaltener Corona-Finanzhilfen durch das beklagte Land in Höhe von 3.000 € bzw. 7.000 € gewandt hatten.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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