Keine Anhaltspunkte für eine „Tarnliste“ im Personalrat des ZDF

Okt. 17, 2022 | Arbeitsrecht

Bei der für den Personalrat des Zentralstudios des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) gebildeten Liste von Bewerberinnen („Die Frauen – unabhängige Liste“) handelt es sich nicht um eine „getarnte zweite Liste“ einer im ZDF-Personalrat vertretenen Gewerkschaft. Dies hat das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entschieden, das von einer weiteren im ZDF vertretenen Gewerkschaftsliste mit dem Ziel der Ungültigerklärung der Personalratswahl eingeleitet worden ist.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Anhaltspunkte für eine „Tarnliste“ im Personalrat des ZDF

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB