Kabinett beschließt vorzeitiges Aus für Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar

Jan. 30, 2023 | Arbeitsrecht

Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung beschlossen. Die SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Die Aufhebung der sog. Corona-Arbeits­schutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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