Jobcenter muss bei marktengem Wohnraum u.U. draufzahlen

Okt. 23, 2023 | Arbeitsrecht

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass das Jobcenter bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen muss.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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