Homeoffice-Entzug ohne nachvollziehbaren Präsenzzweck ermessensfehlerhaft

Mai 28, 2026 | Arbeitsrecht

Die Weisung eines Arbeitgebers, eine bislang umfangreich gewährte Homeoffice-Tätigkeit einzuschränken und überwiegende Präsenzarbeit anzuordnen, ist nach § 106 GewO unwirksam, wenn zwar betriebliche Organisationsmängel behauptet werden, der Arbeitgeber jedoch nicht nachvollziehbar darlegt, weshalb die angeordnete Präsenz geeignet und erforderlich ist, die behaupteten Kommunikations- oder Leistungsdefizite tatsächlich zu beheben. Die bloße Einordnung von Homeoffice als „Privileg“ begründet weder einen Anspruch auf dessen Gewährung noch rechtfertigt sie dessen entziehungsähnliche Einschränkung.

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