Glatteis auf Kreisstraßen – Wann muss gestreut werden?

Dez. 10, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Nach der Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm muss Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich hingenommen werden. Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur an besonders gefährlichen Stellen streuen, um der Gefahr einer Glatteisbildung vorzubeugen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Glatteis auf Kreisstraßen – Wann muss gestreut werden?

Ähnliche Beiträge

Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

(15.05.2026) Das Bundeskabinett hat am 13.05.2026 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im...

BVMB fordert mehr Konsequenz bei der Digitalisierung am Bau

Studie sieht weiteres Potenzial in der Bauwirtschaft (15.05.2026) "Wir werden künftig am Bau mit weniger Menschen mehr leisten müssen. Produktivitätssteigerung ist damit keine Option, sondern eine Notwendigkeit für Baufirmen!" Mit dieser Aussage bringt RA Jürgen...