Fertigstellungstermin weit überschritten: Erwerber können Einzug erzwingen!

Juli 22, 2016 | Mietrecht

LG München I, Beschluss vom 08.04.2016 – 18 O 5774/16

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Fertigstellungstermin weit überschritten: Erwerber können Einzug erzwingen!

Ähnliche Beiträge

Weiterhin Elternzeit nach Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt?

Der Arbeitnehmer ist an sein Verlangen auf Elternzeit grundsätzlich gebunden. Dies schützt den Arbeitgeber, der Vorkehrungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung getroffen hat. Der nachträgliche Wegfall von Voraussetzungen für das Recht auf Elternzeit (hier: Trennung)...