Familien- und Erbrecht

Trennungsunterhalt: Ex-Frau zieht beim neuen Freund ein

Die Ex-Frau ist in den Haushalt ihres neuen Partners eingezogen, mit dem sie bereits seit einem Jahr liiert ist. Beide sind zuvor auch nach außen als Paar aufgetreten, verbrachten gemeinsam ihre Urlaube und nahmen gemeinsam an Familienfeiern teil. Der kleine Sohn nennt den neuen Partner „Papa“. Muss man weiterhin Trennungsunterhalt an die Ex-Frau zahlen?

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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Kindeswohl: Anforderungen an gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern

Nach Beschluss des OLG Hamm widerspricht eine gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern dann dem Kindeswohl, wenn es bei den Kindeseltern gänzlich an einer Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit fehlt und voraussichtlich auch mit professioneller Hilfe keine Aussicht auf Besserung besteht.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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BGH, Für den Grenzwert nach § 17 VersAusglG kommt es nicht auf den Gesamtwert aller betrieblichen Versorgungsanwartschaften an, sondern auf das einze … – Beschluss vom 18. Mai 2016 – Az. XII ZB 649/14

§ 17 VersAusglG | Zivilrecht, Familienrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
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BGH, a) Die Beschwerdekammer kann im Betreuungsverfahren dann nicht eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen, wenn es wege … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 581/15

§§ 68 Abs. 3 Satz 2, 26, 278 Abs. 1 FamFG | Zivilrecht, Familienrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, a) Die Beschwerdekammer kann im Betreuungsverfahren dann nicht eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen, wenn es wege … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 581/15

BGH, a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notw … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 419/15

§ 1626a Abs. 2 BGB; §§ 159, 155a FamFG | Familienrecht, Zivilrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
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Ehemann verkauft nach Trennung türkischen Brautschmuck

Während der Hochzeitsfeier in der Türkei türkischstämmiger Brautleute wurde der Braut Goldschmuck umgehängt. Nach der Trennung der Eheleute verkaufte der Mann ohne Zustimmung der Ehefrau den Schmuck. Die Ehefrau verlangt ca. 29.100 Euro Schadensersatz. Gilt der umgehängte Schmuck regelmäßig als Geschenk für die Braut?

Quelle: Kanzleimarketing Familienrecht
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Befristung des nachehelichen Auftstockungsunterhalts

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt zeitlich befristet werden darf.

Hierzu führt der BGH u. a. folgendes aus:
Ein geschiedener Ehegatte kann, auch wenn er wieder voll berufstätig ist, Aufstockungsunterhalt in Höhe der Differenz seiner eigenen Einkünfte zu dem Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen verlangen (§ 1573 Abs . 2 BGB).

Dieser Unterhaltsanspruch kann allerdings nach dem 1986 eingeführten § 1573 Abs. 5 BGB zeitlich begrenzt werden, soweit ein zeitlich unbefristeter Anspruch auf Aufstockungsunterhalt unbillig wäre, insbesondere unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe sowie der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit (die Dauer der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes steht dabei der Ehedauer gleich).

Von dieser Befristungsmöglichkeit wurde bislang von den Gerichten nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. Sie hat aber an Bedeutung gewonnen, seit der XII. Senat des BGH ein nachehelich erzieltes Einkommen des Unterhaltsberechtigten als Surrogat (Ersatz) seiner Haushaltstätigkeit und Kindererziehung berücksichtigt. Dieser Umstand führte regelmäßig zu einem dauerhaft höheren Aufstockungsunterhalt.

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Anfechtung der Vaterschaft

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 01.03.2006 entschieden, inwieweit ein gerichtlich eingeholtes Abstammungsgutachten verwertet werden darf, wenn es nicht hätte eingeholt werden dürfen, weil die Anfechtung der Vaterschaft auf eine heimliche DNA-Analyse gestützt war.

In den Entscheidungsgründen wird hierzu folgendes ausgeführt:
Wie der BGH bereits entschieden hat, kann ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten vor Gericht nicht verwertet werden. Es ist daher auch als Parteivortrag ungeeignet, die Schlüssigkeit einer Vaterschaftsanfechtungsklage herbeizuführen (BGH, Urteil vom 12.01.2005). Daran hält der Senat uneingeschränkt fest. …. Der Senat hat in diesen Entscheidungen zu erkennen gegeben, dass die bisherigen hohen Anforderungen der Rechtsprechung an die Umstände, mit denen ein Anfangsverdacht im Vaterschaftsanfechtungsverfahren zu begründen ist, zu überdenken sein werden (BGH, a.a.O.). Ob die vom Kläger hier vorgebrachten Verdachtsmomente (dunklere Hautfarbe, fehlende Ähnlichkeit) einen ausreichenden Anfangsverdacht zu begründen vermochten, kann hier jedoch dahinstehen. …

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