Familien- und Erbrecht
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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Trennungsunterhalt: Ex-Frau zieht beim neuen Freund ein
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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OLG Köln – Beschluss vom 11. August 2016 – Az. 14 UF 83/15
§ 1671 BGB | Familienrecht, Zivilrecht
Quelle: Open Jur Familienrecht
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Kindeswohl: Anforderungen an gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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BGH, Für den Grenzwert nach § 17 VersAusglG kommt es nicht auf den Gesamtwert aller betrieblichen Versorgungsanwartschaften an, sondern auf das einze … – Beschluss vom 18. Mai 2016 – Az. XII ZB 649/14
§ 17 VersAusglG | Zivilrecht, Familienrecht
Quelle: Open Jur Familienrecht
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BGH, a) Die Beschwerdekammer kann im Betreuungsverfahren dann nicht eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen, wenn es wege … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 581/15
§§ 68 Abs. 3 Satz 2, 26, 278 Abs. 1 FamFG | Zivilrecht, Familienrecht
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, a) Die Beschwerdekammer kann im Betreuungsverfahren dann nicht eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen, wenn es wege … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 581/15
BGH, a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notw … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 419/15
§ 1626a Abs. 2 BGB; §§ 159, 155a FamFG | Familienrecht, Zivilrecht
Quelle: Open Jur Familienrecht
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Ehemann verkauft nach Trennung türkischen Brautschmuck
Quelle: Kanzleimarketing Familienrecht
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Befristung des nachehelichen Auftstockungsunterhalts
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt zeitlich befristet werden darf.
Hierzu führt der BGH u. a. folgendes aus:
Ein geschiedener Ehegatte kann, auch wenn er wieder voll berufstätig ist, Aufstockungsunterhalt in Höhe der Differenz seiner eigenen Einkünfte zu dem Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen verlangen (§ 1573 Abs . 2 BGB).
Dieser Unterhaltsanspruch kann allerdings nach dem 1986 eingeführten § 1573 Abs. 5 BGB zeitlich begrenzt werden, soweit ein zeitlich unbefristeter Anspruch auf Aufstockungsunterhalt unbillig wäre, insbesondere unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe sowie der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit (die Dauer der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes steht dabei der Ehedauer gleich).
Von dieser Befristungsmöglichkeit wurde bislang von den Gerichten nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. Sie hat aber an Bedeutung gewonnen, seit der XII. Senat des BGH ein nachehelich erzieltes Einkommen des Unterhaltsberechtigten als Surrogat (Ersatz) seiner Haushaltstätigkeit und Kindererziehung berücksichtigt. Dieser Umstand führte regelmäßig zu einem dauerhaft höheren Aufstockungsunterhalt.
Anfechtung der Vaterschaft
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 01.03.2006 entschieden, inwieweit ein gerichtlich eingeholtes Abstammungsgutachten verwertet werden darf, wenn es nicht hätte eingeholt werden dürfen, weil die Anfechtung der Vaterschaft auf eine heimliche DNA-Analyse gestützt war.
In den Entscheidungsgründen wird hierzu folgendes ausgeführt:
Wie der BGH bereits entschieden hat, kann ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten vor Gericht nicht verwertet werden. Es ist daher auch als Parteivortrag ungeeignet, die Schlüssigkeit einer Vaterschaftsanfechtungsklage herbeizuführen (BGH, Urteil vom 12.01.2005). Daran hält der Senat uneingeschränkt fest. …. Der Senat hat in diesen Entscheidungen zu erkennen gegeben, dass die bisherigen hohen Anforderungen der Rechtsprechung an die Umstände, mit denen ein Anfangsverdacht im Vaterschaftsanfechtungsverfahren zu begründen ist, zu überdenken sein werden (BGH, a.a.O.). Ob die vom Kläger hier vorgebrachten Verdachtsmomente (dunklere Hautfarbe, fehlende Ähnlichkeit) einen ausreichenden Anfangsverdacht zu begründen vermochten, kann hier jedoch dahinstehen. …
