BGH, a) Bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt ist ein von dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich geschuldeter Be … – Urteil vom 9. März 2016 – Az. XII ZB 693/14

Apr. 7, 2016 | Familien- und Erbrecht

§§ 1615 Abs. 1, 1609, 1603 Abs. 1 BGB | Zivilrecht, Familienrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, a) Bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt ist ein von dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich geschuldeter Be … – Urteil vom 9. März 2016 – Az. XII ZB 693/14

Ähnliche Beiträge

Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

(15.05.2026) Das Bundeskabinett hat am 13.05.2026 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im...

BVMB fordert mehr Konsequenz bei der Digitalisierung am Bau

Studie sieht weiteres Potenzial in der Bauwirtschaft (15.05.2026) "Wir werden künftig am Bau mit weniger Menschen mehr leisten müssen. Produktivitätssteigerung ist damit keine Option, sondern eine Notwendigkeit für Baufirmen!" Mit dieser Aussage bringt RA Jürgen...