BGH, Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist – anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswahl – nicht möglich (Abgrenzung zu Senatsbesc … – Beschluss vom 2. März 2016 – Az. XII ZB 634/14

Apr. 7, 2016 | Familien- und Erbrecht

§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; Art. 103 Abs. 1 GG | Familienrecht, Zivilrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist – anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswahl – nicht möglich (Abgrenzung zu Senatsbesc … – Beschluss vom 2. März 2016 – Az. XII ZB 634/14

Ähnliche Beiträge

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt....