Kindeswohl: Anforderungen an gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern

Nov. 19, 2016 | Familien- und Erbrecht

Nach Beschluss des OLG Hamm widerspricht eine gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern dann dem Kindeswohl, wenn es bei den Kindeseltern gänzlich an einer Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit fehlt und voraussichtlich auch mit professioneller Hilfe keine Aussicht auf Besserung besteht.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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