Den anonym geführten Vorabentscheidungsverfahren, die ab dem 1. Januar 2023 eingeleitet werden, werden durch den EuGH fiktive Namen zugeordnet Zweck dieser Maßnahme ist, dass Verfahren, die aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten anonym geführt werden, leichter bezeichnet und identifiziert werden können.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: EuGH: Fiktive Namen für anonym geführte Vorabentscheidungsverfahren
