Wer in Flensburg Punkte eines anderen übernimmt oder auf einen anderen schiebt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro. Gegen die Regelung zog ein Mann nach Karlsruhe. Dem BVerfG genügte seine Argumentation jedoch nicht.
Kündigung ohne Vollmachtsurkunde: Keine verkürzte Zurückweisungsfrist zum Ende der Wartezeit
Die Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Originalvollmacht gem. § 174 Satz 1 BGB ist bei Zugang innerhalb von fünf Tagen regelmäßig unverzüglich und nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie eine erneute Kündigung innerhalb der Wartezeit...
