Kündigung ohne Vollmachtsurkunde: Keine verkürzte Zurückweisungsfrist zum Ende der Wartezeit

Okt. 15, 2026 | Arbeitsrecht

Die Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Originalvollmacht gem. § 174 Satz 1 BGB ist bei Zugang innerhalb von fünf Tagen regelmäßig unverzüglich und nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie eine erneute Kündigung innerhalb der Wartezeit erschwert oder verhindert. Die Stellung als Ansprechpartner in Personalangelegenheiten oder die Funktionsbezeichnung „Geschäftsleitung Finanzen & Entwicklung“ genügt für sich genommen nicht als Inkenntnissetzen von einer Kündigungsvollmacht gem. § 174 Satz 2 BGB.

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