Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf nach Zustimmung zu Internetbeiträgen der „Neuen Rechten“

Juli 31, 2023 | Arbeitsrecht

Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung der Polizei Berlin, einen 21-jährigen Kriminalkommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen, für rechtmäßig erklärt und den Antrag des Polizeibeamten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf nach Zustimmung zu Internetbeiträgen der „Neuen Rechten“

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB