Die betriebliche Weihnachtsfeier: Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?

Nov. 30, 2022 | Arbeitsrecht

Nach zwei Pandemiejahren mit viel „Social Distancing“ stehen in diesem Jahr betriebliche Weihnachtsfeiern wieder hoch im Kurs. Sie sollen den sozialen Zusammenhalt stärken sowie belohnend und motivierend wirken. Dass das nicht immer klappt, zeigt ein aktueller Fall aus Frankreich: Der Arbeitgeber hatte einem Beschäftigten – i.E. unwirksam – gekündigt, weil dieser an regelmäßigen Firmenpartys nach Dienstschluss nicht teilgenommen hat. Aber auch in Deutschland gibt es immer einmal wieder Streit im Zusammenhang mit der Weihnachtsfeier. Welche arbeitsrechtlichen Fragen sich insoweit stellen, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die betriebliche Weihnachtsfeier: Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB