Nach zwei Pandemiejahren mit viel „Social Distancing“ stehen in diesem Jahr betriebliche Weihnachtsfeiern wieder hoch im Kurs. Sie sollen den sozialen Zusammenhalt stärken sowie belohnend und motivierend wirken. Dass das nicht immer klappt, zeigt ein aktueller Fall aus Frankreich: Der Arbeitgeber hatte einem Beschäftigten – i.E. unwirksam – gekündigt, weil dieser an regelmäßigen Firmenpartys nach Dienstschluss nicht teilgenommen hat. Aber auch in Deutschland gibt es immer einmal wieder Streit im Zusammenhang mit der Weihnachtsfeier. Welche arbeitsrechtlichen Fragen sich insoweit stellen, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die betriebliche Weihnachtsfeier: Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?
