Die aktuelle Rechtsprechung zum Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Praxistest (Korinth, ArbRB 2022, 282)

Sep. 28, 2022 | Arbeitsrecht

Nach § 2 Abs. 1 BetrVG sollen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenarbeiten. Was folgt hieraus für den Betriebsrat? Aktuelle Rechtsprechung, u.a. des LAG Köln, gibt Veranlassung, diese Frage vor dem Hintergrund der jetzigen betrieblichen Wirklichkeit erneut zu untersuchen und der spiegelbildlichen Frage nachzugehen, welche Pflichten dem Arbeitgeber aus § 2 Abs. 1 BetrVG erwachsen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die aktuelle Rechtsprechung zum Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Praxistest (Korinth, ArbRB 2022, 282)

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB