Denkmalschutz kann dem Aufstellen von Gartenzwergen entgegenstehen

Dez. 9, 2016 | Mietrecht

(09.12.2016) Steht ein Anwesen unter Denkmalschutz, so kann dieser dem Anbringen von Gartenzwergen auf dem Vordach entgegenstehen. Dies zeigt ein vom Amtsgericht Wiesbaden am 05.12.2016 entschiedener Fall (Az.: 93 C 4622/13).

Quelle: IBR News
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