Zum 31.1.2023 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (Richtlinie 2019/2121/EU) in Kraft.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 6: Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
