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Keine Ersetzung der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB durch die des § 174 Abs. 2 SGB IX bei nicht schwerbehinderten Menschen

von stocki | Jan. 8, 2026 | Arbeitsrecht

Die vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung einzuhaltende Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB kann nicht durch die Einhaltung der Frist des § 174 Abs. 2 SGB IX ersetzt werden, wenn der Arbeitnehmer nicht als schwerbehinderter Mensch anerkannt wird. Die bloße...

Arbeitsmarktpolitik, Kurzarbeitergeld, Winterbeschäftigungs-Verordnung: Das ändert sich 2026

von stocki | Jan. 6, 2026 | Arbeitsrecht

Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden (Teil 1).

Fachkräftesicherung, Mindestlohn, Anschlussverbot bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen: Das ändert sich 2026

von stocki | Jan. 6, 2026 | Arbeitsrecht

Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden (Teil 2).

Sozialversicherung, Rentenversicherung und Sozialgesetzbuch: Das ändert sich 2026

von stocki | Jan. 6, 2026 | Arbeitsrecht

Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden (Teil 3).

Bundesregierung beschließt grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge

von stocki | Jan. 6, 2026 | Arbeitsrecht

Neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge ist die private Altersvorsorge ein wichtiger Baustein, um mögliche Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen. Damit es wieder attraktiver wird, auch privat für das Alter vorzusorgen, hat die...

Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate

von stocki | Dez. 20, 2025 | Arbeitsrecht

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2026, verlängert.
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