Bürgschaft muss in Rechenwerk des Abrechnungsverhältnisses eingeordnet werden!

Okt. 17, 2016 | Mietrecht

OLG München, Beschluss vom 21.08.2016 – 9 U 428/14 Bau

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Bürgschaft muss in Rechenwerk des Abrechnungsverhältnisses eingeordnet werden!

Ähnliche Beiträge

Weiterhin Elternzeit nach Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt?

Der Arbeitnehmer ist an sein Verlangen auf Elternzeit grundsätzlich gebunden. Dies schützt den Arbeitgeber, der Vorkehrungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung getroffen hat. Der nachträgliche Wegfall von Voraussetzungen für das Recht auf Elternzeit (hier: Trennung)...