BGH zum strafrechtlichen Begriff des Überholens

Okt. 29, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB wird bestraft, wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Was ist aber Überholen im Sinne der Straßenverkehrsordnung?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: BGH zum strafrechtlichen Begriff des Überholens

Ähnliche Beiträge

9 AZR 176/24

Inflationsausgleichsprämie - Vorruhestand

9 AZR 182/24

Inflationsausgleichsprämie - Vorruhestand

9 AZR 163/24

Inflationsausgleichsprämie - Vorruhestand