Betriebsschließung: Massenentlassung und Sozialauswahl

Jan. 11, 2024 | Arbeitsrecht

Bei einer etappenweisen Betriebsstillegung hat der Arbeitgeber keine freie Auswahl, wem er früher oder später kündigt. Es sind grundsätzlich die sozial schutzwürdigsten Arbeitnehmer mit den Abwicklungsarbeiten zu beschäftigen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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