(16.02.2026) Will ein Mieter dauerhaft weitere Mitbewohner in seine Wohnung aufnehmen, muss er sich an das geltenden Mietrecht halten. Ob ein Lebenspartner, ein Familienangehöriger oder eine befreundete Person dauerhaft mitwohnen soll – nicht jede Veränderung der Bewohnerzahl ist automatisch ohne Erlaubnis des Vermieters zulässig. Entscheidend ist, welche Beziehung der neue Mitbewohner zum Mieter hat und ob berechtigte Interessen des Vermieters dem Einzug entgegenstehen.
