(04.03.2026) Wer ein fremdes Postfach benutzt, riskiert die Unzulässigkeit einer Klage. Dies wurde einem Anwalt zum Verhängnis, der über sein beA Schriftsätze einer Steuerberaterin einreichte, die ihn vor Gericht vertreten sollte. Die prozessualen Rollen müssten technisch abgebildet werden, so das FG Berlin-Brandenburg.
5 AZR 65/25
Anforderungen an die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO
