(16.02.2026) Will ein Mieter dauerhaft weitere Mitbewohner in seine Wohnung aufnehmen, muss er sich an das geltenden Mietrecht halten. Ob ein Lebenspartner, ein Familienangehöriger oder eine befreundete Person dauerhaft mitwohnen soll – nicht jede Veränderung der Bewohnerzahl ist automatisch ohne Erlaubnis des Vermieters zulässig. Entscheidend ist, welche Beziehung der neue Mitbewohner zum Mieter hat und ob berechtigte Interessen des Vermieters dem Einzug entgegenstehen.
Baugewerbe: Plus bei Baugenehmigungen löst die Krise nicht
(18.06.2026) Die am 18.06.2026 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen für die Baugenehmigungen im April 2026 kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
