Baurecht

Mehr als fünffache gesetzliche Gebühren: Vermutlich unangemessen

(30.07.2025) Übersteigt das vereinbarte Honorar die gesetzlichen Gebühren um das Fünffache, gilt die Vermutung, dass es unangemessen hoch ist. Der BGH überträgt diese Rechtsprechung aus dem Strafrecht nun auch auf das Zivilrecht. Bei mehreren Mandaten sei aber jedes separat zu bewerten, wenn kein Pauschalhonorar vereinbart wurde.

Quelle: IBR News
Link: Mehr als fünffache gesetzliche Gebühren: Vermutlich unangemessen

KI-Einsatz in Kanzleien: Anwaltverein sieht keine unüberwindbaren Hindernisse

(25.07.2025) Immer mehr Kanzleien nutzen KI. In einer Stellungnahme zeigt der Deutsche Anwaltverein Chancen und Risiken auf – sieht aber weder im Berufsrecht noch im Datenschutz gravierende Hürden, die einen Einsatz verhindern würden, sofern sich Anwalt und Anwältin an einige Regeln halten.

Quelle: IBR News
Link: KI-Einsatz in Kanzleien: Anwaltverein sieht keine unüberwindbaren Hindernisse

Digitalisierungschaos in der Verwaltung

Unzureichende Verwaltungsdigitalisierung bremst Unternehmen aus und belastet zusätzlich

(23.07.2025) Die Bauwirtschaft blickt mit Spannung auf die ersten Impulse des neu geschaffenen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Insbesondere bei der dringend benötigten Verwaltungsdigitalisierung und der umfassenden Staatsmodernisierung – dem angestrebten „Betriebssystem für Deutschland“ – erwartet die Branche nun konkrete Schritte und klare Signale für einen echten digitalen Aufbruch.

Quelle: IBR News
Link: Digitalisierungschaos in der Verwaltung

Wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglicht realitätsnahe Lösungen im Gartenbau

(16.07.2025) Für den Gartenbau ist die Einführung einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit ein längst überfälliges Signal für praxisgerechte Rahmenbedingungen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt daher den für Ende Juli geplanten Sozialpartnerdialog der Bundesregierung zur möglichen Änderung des Arbeitszeitgesetzes.

Quelle: IBR News
Link: Wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglicht realitätsnahe Lösungen im Gartenbau

"Einfache Signatur" im beA: Ein unleserliches Namenskürzel reicht nicht

(11.07.2025) Oft sind es Details, die über Erfolg oder Scheitern eines Rechtsmittels entscheiden. Das bekam ein Anwalt zu spüren, der seine Berufung mit einem unleserlichen Namenskürzel unterzeichnet hatte. Das reichte dem BGH nicht: Die Urheberschaft müsse zweifelsfrei und ohne zusätzliche Ermittlungen erkennbar sein.

Quelle: IBR News
Link: "Einfache Signatur" im beA: Ein unleserliches Namenskürzel reicht nicht