"Einfache Signatur" im beA: Ein unleserliches Namenskürzel reicht nicht

Juli 11, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(11.07.2025) Oft sind es Details, die über Erfolg oder Scheitern eines Rechtsmittels entscheiden. Das bekam ein Anwalt zu spüren, der seine Berufung mit einem unleserlichen Namenskürzel unterzeichnet hatte. Das reichte dem BGH nicht: Die Urheberschaft müsse zweifelsfrei und ohne zusätzliche Ermittlungen erkennbar sein.

Quelle: IBR News
Link: "Einfache Signatur" im beA: Ein unleserliches Namenskürzel reicht nicht

Ähnliche Beiträge

6 AZR 102/25

Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle

Kein Inflationsausgleich in Elternzeit ohne Entgeltbezug

Der Ausschluss von Beschäftigten in Elternzeit ohne Entgeltbezug von Leistungen nach dem TV Inflationsausgleich verstößt weder gegen das Benachteiligungsverbot des AGG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, da die tarifliche Differenzierung nicht an das Geschlecht, sondern an...

BVMB: „Das ist zwar schön, aber zu wenig!“

Bau-Spitzenverband fordert mehr Geld und bessere Rahmenbedingungen für den Bundesfernstraßenbau (08.07.2026) Der Bund investiert nach den aktuellen Planungen im Jahr 2027 rund 100 Millionen Euro mehr in die Bundesfernstraßen als im Vorjahr. "Das ist zwar schön, aber...