Baurecht

ZIA begrüßt geplante Fortführung der KfW-55-Förderung und Zinsanpassungen bei bestehenden Förderprogrammen

(30.09.2025) Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt die geplante Fortführung der KfW-55-Förderung im Jahr 2026. Der ZIA hatte die Wiederherstellung der Förderfähigkeit wiederholt und mit Nachdruck gefordert, um insbesondere den Bauüberhang zu mobilisieren.

Quelle: IBR News
Link: ZIA begrüßt geplante Fortführung der KfW-55-Förderung und Zinsanpassungen bei bestehenden Förderprogrammen

Rechtsanwältin muss der Überlastung ihrer Mitarbeiter bei personeller Ausdünnung entgegenwirken

(29.09.2025) In einer Rechtsanwaltskanzlei muss sichergestellt werden, dass die Angestellten ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllen, wenn die Belegschaft durch Krankheit und Ausscheiden einer Mitarbeiterin reduziert ist. Einer eventuellen Überlastung, die dadurch entsteht, dass dem verbliebenen Personal zu viele Aufgaben übertragen werden, muss entgegengewirkt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit heute veröffentlichter Entscheidung einen Antrag einer Rechtsanwältin auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist zurückgewiesen, da sie entsprechende geeignete Maßnahmen nicht dargelegt hatte.

Quelle: IBR News
Link: Rechtsanwältin muss der Überlastung ihrer Mitarbeiter bei personeller Ausdünnung entgegenwirken

Sondervermögen kommt im Straßenbau nicht an

(25.09.2025) Seit Bekanntwerden der Finanzierungslücke von rund 12 Milliarden Euro für Bundesfernstraßen wird intensiv über die Mittelverwendung des Infrastruktur-Sondervermögens diskutiert. Anlässlich der Beratungen im Bundestag zum Haushalt 2026 fordert die Baustoffindustrie als größter Nutzer im Güterverkehr eine verlässliche Aufstockung der Straßenbaumittel.

Quelle: IBR News
Link: Sondervermögen kommt im Straßenbau nicht an

Kranunfall mit Todesfolge: Haftung für Aufbau, nicht für Prüfung

(25.09.2025) Als in Bad Homburg ein Kran auf einen Supermarkt stürzt, kommt eine Frau ums Leben, andere Kundinnen und Kunden werden verletzt. Es haften die Eigentümerin des Krans und die mit dessen Aufbau beauftragte Firma, nicht aber ein Sachverständiger, der die Einhaltung der Unfallverhütungsregeln überprüfen sollte.

Quelle: IBR News
Link: Kranunfall mit Todesfolge: Haftung für Aufbau, nicht für Prüfung