Vom falschen beA verschickt: Gericht muss auf Formfehler hinweisen

Sep. 25, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(25.09.2025) Weil er die Berufung vom elektronischen Postfach eines Kollegen verschickt hatte, scheiterte das Rechtsmittel. Vom OLG gab es keine Wiedereinsetzung. Der BGH sah allerdings das Gericht in der Pflicht: Man hätte ihn rechtzeitig auf den Fehler hinweisen können.

Quelle: IBR News
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