Arbeitsrecht
Entgelte der Vollzeitbeschäftigten in 2024 deutlich gestiegen
Laut einer Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit sind die Entgelte der Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2024 deutlich gestiegen. Dabei stiegen das sog. Medianentgelt im Jahr 2024 auf monatlich 4.013 €. Die Daten basieren auf der Meldung der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, wobei nur Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt wurden. Der Gender-Pay-Gap lag danach bei 346 € und damit leicht unter dem Vorjahresniveau. Die höchsten Entgelte wurden in Hamburg, die niedrigsten in Mecklenburg-Vorpommern erzielt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Entgelte der Vollzeitbeschäftigten in 2024 deutlich gestiegen
Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindungszahlung wegen Missbrauch der Machtstellung als Geschäftsführer
Das LAG Köln hat die Berufung der Beklagten gegen die Entscheidung des ArbG Bonn, mit der das Arbeitsverhältnis der klagenden Arbeitnehmerin gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 70.000 € aufgelöst wurde, größtenteils zurückgewiesen und die Höhe der Abfindungssumme wegen einer geringfügig abweichenden Berechnungsweise auf 68.154 € festgesetzt. Gegenstand des Verfahrens und Grund für die Höhe der Abfindung war ein sexistisches und übergriffiges Verhalten des Geschäftsführers gewesen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindungszahlung wegen Missbrauch der Machtstellung als Geschäftsführer
Rufmordkampagne gegen verdächtigen Arbeitnehmer oder zulässige Befragung aller Mitarbeiter zur Sachverhaltsaufklärung?
Die Befragung sämtlicher Mitarbeiter des Betriebes im Zusammenhang mit Verdachtsmomenten gegen einen Arbeitnehmer unter Anwendung eines Fragenkataloges mit etwa 150 vorformulierten Fragen kann zur Sachverhaltsaufklärung gerechtfertigt sein. Zwar werden durch die Befragung aller Mitarbeiter des Betriebes die gegenüber dem Arbeitnehmer erhobenen Vorwürfe dokumentiert und damit eine betriebliche Verbreitung der Vorwürfe ermöglicht. Der Arbeitnehmer muss diese Folge hinnehmen, soweit die Arbeitgeberin die durch die Befragung der Mitarbeiter gewonnenen Informationen dazu verwendet, den Beweis in einem Kündigungsschutzprozess zu führen. § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG erfordert nicht, dass von einer auf ihrer Grundlage vorgenommenen Kontrollmaßnahme ausschließlich Arbeitnehmer betroffen sein können, hinsichtlich derer es bereits einen konkretisierten Verdacht gibt. § 94 Abs. 1 BetrVG normiert kein globales, alle vorformulierten Fragenkataloge betreffendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Rein sachbezogene Fragen, auch wenn sie mit dem Ziel der Aufklärung von Straftaten gestellt werden, die Angaben nicht anonymisiert erfolgen und die Teilnahme bzw. Beantwortung der Fragen für die Arbeitnehmer verbindlich ist, sind von § 94 Abs. 1 BetrVG nicht erfasst.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Rufmordkampagne gegen verdächtigen Arbeitnehmer oder zulässige Befragung aller Mitarbeiter zur Sachverhaltsaufklärung?
Keine Inflationsausgleichsprämie für Leiharbeitnehmer
Ein Leiharbeitnehmer erhält nicht ohne weiteres eine Inflationsausgleichsprämie, die im Entleiherbetrieb den dort Beschäftigten gezahlt wird. Das LAG Schleswig-Holstein hat eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Weder stelle der von der Entleiherin ausgefüllte Fragenbogen der Beklagten eine Equal-pay-Vereinbarung mit deren Arbeitnehmern dar, noch habe die Klägerin die Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit den Mitarbeitern der Entleiherin i.S.d. § 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG vorgetragen. Auch ein Anspruch aus Tarifvertrag liege im konkreten Fall nicht vor, so das LAG.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Inflationsausgleichsprämie für Leiharbeitnehmer
Pflegemindestlohn erhöht
Seit dem 1.7.2025 gilt die dritte Erhöhungsstufe des Pflegemindestlohns. Die stufenweise Anpassung erfolgt auf Grundlage der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV), die zum 1.2.2024 in Kraft getreten ist. Mit Inkrafttreten der Verordnung werden auch weitere Verbesserungen in der Branche umgesetzt: So haben Pflegekräfte seit Februar 2024 Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Pflegemindestlohn erhöht
Kündigung wegen Austritts aus der katholischen Kirche diskriminierend?
Die Kündigung eines Arbeitnehmers durch eine katholische Organisation wegen seines Austritts aus der katholischen Kirche kann eine Diskriminierung wegen der Religion darstellen. Dies sei der Fall, wenn die Organisation die fragliche Berufstätigkeit nicht von der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche abhängig gemacht hat und der Arbeitnehmer nicht offen in einer Weise handelt, die dem Ethos dieser Kirche zuwiderläuft.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kündigung wegen Austritts aus der katholischen Kirche diskriminierend?
Manteltarifvertrag: Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte ab Überschreiten der individuellen Wochenarbeitszeit
Eine tarifvertragliche Regelung, nach der sämtliche Beschäftigte einschließlich der Teilzeitbeschäftigten Mehrarbeitszuschläge erst ab Überschreiten der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte erhalten, stellt eine gesetzlich verbotene Diskriminierung der Teilzeitbeschäftigten dar. Rechtsfolge ist die gerichtliche „Anpassung nach oben“ mit der Folge, dass auch bei Teilzeitbeschäftigten die Überschreitung ihrer individuellen Wochenarbeitszeit die tarifvertragliche Zuschlagspflicht auslöst. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Ermöglichung einer Korrektur des Tarifvertrags durch die Tarifvertragsparteien ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung zulässig ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Manteltarifvertrag: Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte ab Überschreiten der individuellen Wochenarbeitszeit
Prof. Dr. Martina Ahrendt und Oliver Klose neue Vorsitzende Richter am BAG
Der Bundespräsident hat die Richterin am BAG Prof. Dr. Martina Ahrendt und den Richter am BAG Oliver Klose zu Vorsitzenden Richtern am BAG ernannt. Die Ernennungsurkunden wurden durch die Präsidentin des BAG Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Prof. Dr. Martina Ahrendt und Oliver Klose neue Vorsitzende Richter am BAG
Einsetzung einer Einigungsstelle nach Beschwerde einer Arbeitnehmerin über Abmahnung?
Die Beschwerde einer Arbeitnehmerin über eine Abmahnung rechtfertigt nicht die Einsetzung einer Einigungsstelle. Es handelt sich hierbei um einen Rechtsanspruch nach § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG. Zur Durchsetzung solcher Rechtsansprüche dient allein der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Einsetzung einer Einigungsstelle nach Beschwerde einer Arbeitnehmerin über Abmahnung?
Zulage für höhere Lebenshaltungskosten?
Als höhere Lebenshaltungskosten i.S.d. § 16 Abs. 5 TV-L sind nicht die Inflationsrate, die Nahrungsmittel- und Strompreise sowie die Mieten zu berücksichtigen, die alle gleichermaßen treffen. Es ist kein Vergleich in zeitlicher Hinsicht vorzunehmen. § 16 Abs. 5 Satz 1 TV-L räumt Ermessen ein, weshalb ein Anspruch auf die Zulage voraussetzen würde, dass es sich bei der Gewährung der Zulage um die einzig ermessensfehlerfreie Entscheidung handelt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Zulage für höhere Lebenshaltungskosten?
