Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindungszahlung wegen Missbrauch der Machtstellung als Geschäftsführer

Juli 21, 2025 | Arbeitsrecht

Das LAG Köln hat die Berufung der Beklagten gegen die Entscheidung des ArbG Bonn, mit der das Arbeitsverhältnis der klagenden Arbeitnehmerin gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 70.000 € aufgelöst wurde, größtenteils zurückgewiesen und die Höhe der Abfindungssumme wegen einer geringfügig abweichenden Berechnungsweise auf 68.154 € festgesetzt. Gegenstand des Verfahrens und Grund für die Höhe der Abfindung war ein sexistisches und übergriffiges Verhalten des Geschäftsführers gewesen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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