Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung ab 1.8.2024

Juli 31, 2024 | Arbeitsrecht

Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1.8.2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag – Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung ab 1.8.2024

Ähnliche Beiträge

Anhaltend angespannte Lage bei den Ingenieur- und Architekturbüros

Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung (21.08.2026) Die Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung unter Ingenieur- und Architekturbüros zeichnen weiterhin ein angespanntes Bild der Konjunktur. Bislang zeigen weder die...