Alkoholverbot an Bord stellt nicht zwangsläufig vergütungspflichtigen Bereitschaftsdienst dar

Apr. 14, 2025 | Arbeitsrecht

Ein Alkohol- und Drogenverbot an Bord eines Schiffes auch während der dienstfreien Zeit, um im Notfall die Einhaltung aller erteilten Anweisungen sicherzustellen, stellt keinen vergütungspflichtigen Bereitschaftsdienst dar. Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft eines Besatzungsmitglieds führt nur dann zum Vorliegen von Bereitschaftsdienst, wenn das Besatzungsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit jederzeit mit der Aufnahme seiner Tätigkeit rechnen muss. Dies ist nicht der Fall, wenn das Besatzungsmitglied nur für Notfälle einsatzbereit sein muss.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Alkoholverbot an Bord stellt nicht zwangsläufig vergütungspflichtigen Bereitschaftsdienst dar

Ähnliche Beiträge

Arzt im Tarifsinn trotz beschränkter Berufsausübungserlaubnis

Der Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA (Marburger Bund) erstreckt sich neben approbierten Ärzten auch auf solche, die über eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs verfügen.