(24.10.2024) Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen.
Quelle: IMR News WEG
Link: Panoramafreiheit greift nicht: Drohnenaufnahmen aus der Luft urheberrechtlich unzulässig