HOAI: EU-Kommission verklagt Bundesrepublik Deutschland

BIngK warnt vor Qualitätsverlust beim Planen und Bauen

(30.06.2017) Die Europäische Kommission hat wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Die Kommission sieht durch die Mindestsätze der Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit von Ingenieuren und Architekten sowie den freien Wettbewerb nachhaltig behindert. Ohne die Vorgaben der HOAI würden sich nach ihrer Ansicht mehr ausländische Büros in Deutschland niederlassen, was perspektivisch günstigere Preise für Verbraucher bringen soll.

Quelle: IMR News WEG
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HOAI: EU-Kommission verklagt Bundesrepublik Deutschland

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