HOAI: EU-Kommission verklagt Bundesrepublik Deutschland

BIngK warnt vor Qualitätsverlust beim Planen und Bauen

(30.06.2017) Die Europäische Kommission hat wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Die Kommission sieht durch die Mindestsätze der Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit von Ingenieuren und Architekten sowie den freien Wettbewerb nachhaltig behindert. Ohne die Vorgaben der HOAI würden sich nach ihrer Ansicht mehr ausländische Büros in Deutschland niederlassen, was perspektivisch günstigere Preise für Verbraucher bringen soll.

Quelle: IMR News WEG
Link: HOAI: EU-Kommission verklagt Bundesrepublik Deutschland

HOAI: EU-Kommission verklagt Bundesrepublik Deutschland

Ähnliche Beiträge

Ingenieurmangel bremst Deutschland massiv aus

(17.05.2024) Anlässlich seines Bundeskongresses vom 16.-19. Mai in Bayreuth warnt der Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) – Berufsverband für Geodäsie und Geoinformatik – eindringlich vor wirtschaftlichen Problemen. „Der Ingenieurmangel bremst Deutschland massiv aus“, so Wilfried Grunau, Präsident des Ingenieurverbandes. Ob nachhaltige Mobilitätslösungen, der Umbau der Energieversorgung oder die dringend notwendige Digitalisierung: Ohne Ingenieurinnen und Ingenieure lassen

DB Infrastrukturbericht: Investitionsdringlichkeit bestätigt

BVMB fordert entschlossenes Handeln und einen Kurswechsel in der Infrastrukturpolitik (14.05.2024) Der Zustand des deutschen Schienennetzes wird immer noch schlechter. Zu diesem Ergebnis kommt sogar die bahneigene Netzgesellschaft „InfraGO“ in ihrem aktuellen Netzzustandsbericht. Sie hat vergangene Woche diesen für das Jahr 2023 vorgestellt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich demnach der Netzzustand, gemessen in Schulnoten von

Deutsche Bahn muss Milliarden-Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine zahlen

(08.05.2024) Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 07.05.2024 (13 K 9542/16) vier Klagen der Deutschen Bahn AG und zwei bahneigener Gesellschaften (im Folgenden: Eisenbahninfrastrukturunternehmen) gegen das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH abgewiesen. Quelle: IMR News WEG Link: Deutsche Bahn muss Milliarden-Mehrkosten von