/21.07.2021) Der Generalanwalt beim EuGH hat die Vorlagefrage des BGH vom 14.05.2020 (IBR 2020, 352) dahin beantwortet, dass seiner Ansicht nach die alte Fassung HOAI auch zwischen Privaten nicht mehr anzuwenden ist. Der EuGH folgt in den meisten Fällen dem Generalanwalt, so dass davon auszugehen ist, dass auch der EuGH so entscheiden wird.
(Quelle: id Verlag)
Quelle: IMR News WEG
Link: Generalanwalt beim EuGH: HOAI auch zwischen Privaten nicht mehr anwendbar!